08.01.01 (Bayern) Führen von Maschine/n und/oder Anlage/n 1
- Laufende Nr
- 460
- SYS_1
- 08
- SYS_2
- 08.01
- SYS_3
- 08.01.01
- SYS_4
- 08.01.01
- ORGEINHEIT
- Bearbeitung
- UNB
- Produktion
- AUFGFAM
- Produktions Maschinen/Anlagen
- ERAAA
- Führen von Maschine/n und/oder Anlage/n 1
- Tarifgebiet
- Bayern
- BAY
- 4
- BER
- BRB
- BW
- Mitte
- NRW
- NS
- NV
- SAC
- SAH
EA
Werkstücke in Bearbeitungsmaschine/n und/oder Anlage/n in der Einzel- und/oder Serienfertigung einlegen, einspannen und ausrichten. Maschinen- und/oder Anlagenlauf überwachen, ggf. unterbrechen. Korrektur bei Maßabweichungen, wie z.B. Einstelldaten bzw. Einspannung. Ablaufstörungen an Maschine/n und/oder Anlage/n (z. B. Werkzeugbruch, Kühlmittelstörungen) beheben bzw. beheben lassen. Störungsursachen feststellen. Werkzeuge neu justieren. Maßnahmen zur Prozessoptimierung anregen. Störungsbeschreibungen erstellen und weitergeben. Teile und Materialien bereitstellen, Werkzeuge zusammenstellen und vorbereiten. Maschine/n und/oder Anlage/n in der Einzel- und/oder Serienfertigung (z. B. konventionell oder CNC-gesteuerte Bearbeitungsmaschine/n und Anlage/n, auch unterschiedliche Fertigungsverfahren) nach Plan rüsten (bei wenig komplexer Teilegeometrie). Messeinrichtungen (z. B. Mehrstellenmessgerät) einstellen. Parameter (z. B. Schnittwerte) und Werkzeuge nach Tabellen, Zeichnungen einstellen. Probeteil fertigen, ggf. abnehmen lassen sowie Maße und Schnittwerte korrigieren. Werkzeugwechsel durchführen. Teile auf Maßhaltigkeit, Beschaffenheit und Vollständigkeit prüfen (z.B. Prüfplan und Zeichnung). Qualität sicherstellen und Messergebnisse dokumentieren. Fehlerhafte Teile aussortieren, ggf. nacharbeiten. Wartungs-/Reinigungsarbeiten nach Plänen durchführen. Wartungsintervalle überwachen. Im vorgegebenen Rahmen kleinere Reparaturarbeiten und vorbeugender Austausch von z.B. Verschleißteilen ausführen.
BBG
Das Einstellen von Bearbeitungsmaschinen und Anlagen, die Herstellung der Fertigungsfähigkeit, die selbständige Einstellung der Parameter und Messgeräte, das Prüfen von Erstteilen und Beheben von Störungen erfordern Kenntnisse und Fertigkeiten, wie sie durch eine mehrjährige praktische Tätigkeit im Bedienen und Rüsten von Anlagen und Maschinen einschließlich einer zusätzlichen aufgabenbezogenen Qualifikation oder durch eine 2-jährige Ausbildung zum Maschinen- und Anlagenführer erworben werden.